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Steuererklärung von gemeinnützigen Vereinen
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Verfasst: 27.03.18, 14:51 Uhr |
Guten Tag,
wir hatten eine private Diskussion über Vereinsrecht und hätten gern einige Meinungen dazu. Es ging uns primär um die Frage, wie kulant das Finanzamt bei gemeinnützigen Vereinen ist, wenn diese in einem der drei letzten Jahre knapp umsatzsteuerpflichtig geworden sind.
Wird das dann im Verhältnis zu den anderen beiden Jahren betrachtet?
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anonym
41 Jahre
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» Eltern Guru
8205 Beiträge
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Verfasst: 27.03.18, 15:03 Uhr |
Kulant und Finanzamt in einem Satz passt nicht zusammen
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Verfasst: 27.03.18, 17:01 Uhr |
Hallo,
das ist sehr schwer zu beantworten. Wie mein Vorredner bereits angedeutet hat, ist kennt das Finanzamt oft keine Gnade. ^^
Es wäre zu hoffen, für den Verein, aber verlassen würde ich mich nicht darauf. Bei einer Übertretung wird in erster Maßnahme alles weitere sehr genau begutachtet. Das heißt, dass auch kleine Fehler der Vergangenheit große Auswirkungen haben können und das Zünglein an der Waage sind.
Darum sollte man Jugendsünden, also Fehler bei der Vereinsgründung, nach Möglichkeit vermeiden und sich erfahrene Leute ins Boot holen. Grundsätzlich interessieren das Finanzamt bei der weiteren Überprüfung dann, wie die anderen Jahre aussehen im Vergleich und auch die Mittelverwendung und die ordnungsgemäße Führung der Kassenberichte.
Darum ist es, laut diesem Vereins-Ratgeber hier, sinnvoll, sofort nach dem Bemerken dieses Sachverhalts, eine Steuererklärung für den Verein einzureichen.
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