Benutzer: Passwort:
   

BabyVoten.de auf Facebook BabyVoten.de auf Twitter BabyVoten.de goes mobile
 
Neu Service Intern Chat Datenbanken Games Gewinnspiel Suche 73 Besucher online


News mit Extra

 
Extra Artikel für Eltern und werdende Eltern
 
Die letzten 5 News aus Extra
02.12.2010 BabyWalz - jetzt Versandkostenfrei  
02.09.2010 Sorgerecht  
01.09.2010 Elterngeld  
 
 
Pünktlich zur anstehenden Weihnachtssaison bietet babywalz die Gelegenheit bei dem anstehenden Kaufrausch zu sparen.

Denn schon ab einem Einkauf von nur 25 € können sie mit der Vorteilsnummer 746631 zwischen dem 01.12.2010 und 26.12.2010 ohne Versandkosten bei babywalz einkaufen und viele tolle Geschenke besorgen.

Für die Aktion gelten folgende Nutzungsbedingungen, bitte binden Sie diese in Ihre Bewerbung ein:
Die Gutschrift der Versandkosten von 4,95 € wird einmalig bei einer Online-Bestellung bis zum 26.12.2010 gewährt. Der Mindestbestellwert beträgt 25,- €. Frachtkosten sind hiervon ausgenommen. Barauszahlung nicht möglich. Die Aktion ist nicht übertragbar und kann nicht in Verbindung mit anderen Aktionen, bei Kooperationspartnern oder in unseren Filialen eingelöst werden. Geben Sie bitte bei Ihrer Bestellung Ihre Vorteils-Nr. an, damit wir Ihnen die Versandkosten gutschreiben können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Gutschrift nicht auf bereits getätigte Bestellungen gewähren können. Mitarbeiter der Versandhaus Walz GmbH und verbundener Unternehmen oder deren Angehörige sind von der Aktion ausgeschlossen.




www.babywalz.de


 
Jens Lange
Uhrzeit: 12:23 Uhr | Datum: 02.12.2010 | Ort: Schmölln-Putzkau
 
Sorgerecht
in gemeinsames Sorgerecht besteht:
> wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind.
> wenn die Eltern nach der Geburt heiraten.
> wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam
übernehmen wollen.

Eine Sorgerechtserklärung kann bereits vor der Geburt
kostenlos beim Jugendamt erfolgen.

Wichtig für die unverheirateten Kindsväter:
> Gebt Ihr keine Sorgerechterklärung ab, hat die Mutter das
alleinige Sorgerecht!
> Ihr habt kein gesetzliches Anrecht auf Euer Kind!
> Die Zustimmung der Mutter ist erforderlich, damit Ihr das
Sorgerecht erhalten könnt!
> Voraussetzung ist auch eine erfolgte Vaterschaftserklärung/
Vaterschaftsanerkennung euerseits!

Zum Jugendamt bitte Geburtsurkunden, Personalausweise von Kindsmutter & Kindsvater und die Vaterschaftsanerkennung mitbringen.
 
junina
Uhrzeit: 10:50 Uhr | Datum: 02.09.2010 | Ort: keiner
 
Elterngeld
Elterngeld

> gibt es seit dem 01.01.2007
> man bekommt 67% vom bisherigem Nettoeinkommen
> es spielt keine Rolle was der Partner, des Antragstellers,
verdient
> es sind max. 1800 Euro und mind. 300 Euro
> zur Berechnung werden die letzten 12 Monate herangezogen.

Nachteile:
bestehen für Schichtarbeiter, da die Zuschläge für zum Bsp.
Sonntagsarbeit, Nachtarbeit usw. nicht berücksichtigt werden!

Vorteil:
besteht, wenn die Kinder kurz aufeinander kommen!
Denn die Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, sowie bei Erkrankungen schwangerschatfsbedingt werden grundsätzlich nicht mitgezählt.

Anspruch haben:
Arbeitnehmer/innen, Beamte, Selbständige, Erwerbslose, Studenten, Auszubildene, Adoptiveltern

Der Antrag muß rechtzeitig und schriftlich bei der Elterngeldstelle erfolgen.
Jedes Elternteil kann für sich einen Antragstellen.
Ein Elternteil kann aber höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Die Bezugsdauer kann aber auf 2 Jahre verlängert werden. Das Elterngeld von 12 Monaten wird dann halbiert.
Der andere Elternteil (meist der Mann) kann dann den 13. und 14. Monat beantragen.

Unterlagen:
Geburtsbescheinigung des Kindes
Einkommennachweis vor der Geburt
Krankenkassebescheinigung über das Mutterschaftsgeld
Bescheinigung bei evtl. Arbeitgeberzuschuss
Bescheinigung bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit
(bei Teilzeitarbeit sind nicht mehr als 30h in der Woche möglich)

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatl. um je 300 Euro pro weiteres Kind.

Bei Geschwistern unter 3 Jahren gibt es einen Geschwisterbonus. Er beträgt mind. 75 Euro im Monat.

Nur Alleinerziehende können volle 14 Monate Elterngeld erhalten.
Bedingung: Kind lebt alleine beim Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht.
 
junina
Uhrzeit: 10:51 Uhr | Datum: 01.09.2010 | Ort: keiner
 
Seite 1 ]

Du befindest Dich auf der Seite: Schwangerschaft, Eltern, Kind, Baby Portal
 
 






- Geschenkideen - Forum zu Kinderkrankheiten - Schwangerschaft - Baby Blog - Kinderwunsch - kostenlose Browsergames - Baybsitter Suche - Kindermode Forum - babylinks - Handy Shop


forenlist.de Deine moderierte Forenliste