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Die letzten 5 News aus Internet
27.04.2012 Neue Facebook Apps  
21.06.2011 Shopperella muss Insolvenz anmelden  
09.06.2011 kino.to - Betreiber verhaftet  
01.12.2010 Neues Jugendschutzgesetz ab 01.01.  
 
 
Wir haben heute 2 neue Facebook Apps für alle Facebook Süchtigen unter uns installiert!

Zum einen das beliebte Facebook Spiel: Wieviele Kinder wirst Du bekommen?



und zum anderen die App: Wie reich wirst Du?



Zum anschauen einfach auf die Bilder klicken. Viel Fun wünscht das Team BabyVoten.de
 
Jens Lange
Uhrzeit: 13:48 Uhr | Datum: 27.04.2012 | Ort: Schmölln-Putzkau
 
Traurig, aber leider wahr: Die Geschichte des Kindermode-Marktplatzes Shopperella.de ist (vorerst) vorbei!

Auf den Webseiten von Shopperella steht nur mehr:

Liebe Kunden,

leider musste die Shopperella GmbH aufgrund der negativen geschäftlichen Entwicklung einen Insolvenzantrag stellen. Daher können wir aktuell keine Bestellungen mehr annehmen.

Wir bemühen uns darum, alle noch offenen Bestellungen ordnungsgemäß abzuwickeln. Der Login in das Kundenkonto ist nach wie vor möglich. Bei Fragen zu Bestellungen oder Guthabenkonten bitten wir um eine Nachricht an support@shopperella.de. Die Kunden-Hotline ist nicht mehr aktiv. Wir bemühen uns, alle eMail-Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.

Wir danken allen Kunden für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung.

Herzlichst,
Das Shopperella-Team


Deutsche-Startups berichtet über die Insolvenz (hier)

Ich persönlich finde es sehr schade und hoffe das die Shopping Plattform in irgendeiner Art und Weise von einigen guten Leuten weiter betrieben wird. [JL]
 
Jens Lange
Uhrzeit: 11:25 Uhr | Datum: 21.06.2011 | Ort: Schmölln-Putzkau
 
Hamburg - Die Polizei hat zum Schlag gegen kino.to ausgeholt: In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden haben Ermittler am Dienstag zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber des Verzeichnisses und angeschlossener Streaming-Dienste dingfest zu machen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) mit. Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten.

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, seien 13 Personen verhaftet worden, zwölf in Deutschland und eine in Spanien. Insgesamt seien 14 Haftbefehle ausgestellt worden, nach einer Person werde derzeit gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

... hier ganzen Artikel lesen

[Quelle Spiegel.de]
 
Jens Lange
Uhrzeit: 22:33 Uhr | Datum: 09.06.2011 | Ort: Schmölln-Putzkau
 
Der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag welcher am 01.01.2010 in Kraft treten wird stößt für viele Webmaster, Webseitenbetreiber und Blogger auf großes Unverständnis! Die Verwirrung ist groß.

Wie heise online berichtete zieht mit VZlog.de das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen, die voraussichtlich im Januar in Kraft treten werden. Die Betreiber des beliebten Blogs haben angekündigt, ihr Angebot ab 1. Januar dicht zu machen: "Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, dass keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird." Auch der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp, der unter anderem zur Debatte um Netzneutralität in seinem Blog wichtige Beiträge lieferte, hat mittlerweile bekanntgegeben, wegen der Auswirkungen von Regelungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag sein Blog zu schließen. "Meine bisherigen Inhalte nehme ich morgen offline, und falls ich noch einmal irgendwas mache, dann für ein Land, das Zukunft hat. Nicht Deutschland."

Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. [Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beantwortet einige Fragen zu dem neuen Verfahren in einem FAQ auf ihrer Website.]

Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.

Diese Gemengelage sorgt für Unsicherheit, aus der die Macher von VZlog.de offenbar die Konsequenzen gezogen haben. Die Alterskennzeichnung wäre "zwar technisch leicht umzusetzen" gewesen, schreiben sie, "jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden und juristisch sehr unsicher. Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und können uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15797 Kommentare bewerten. Wenn wir diese Bewertung selbst vornehmen und diese falsch ist, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Die einzige sinnvolle Möglichkeit für VZlog wäre es also, das gesamte Blog mit 'Ab 18' zu bewerten, was für uns aus keinen Sinn macht." [weiterlesen]


[Quelle: heise online]

Weitere interessante Links zum Thema:

- hier
- hier
 
Jens Lange
Uhrzeit: 16:02 Uhr | Datum: 01.12.2010 | Ort: Schmölln-Putzkau
 
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