ich muss mal fragen, wie ihr das so macht und wie wichtig was ist.... wie lang hebt ihr denn kontoauszüge auf...ich hab sie ja soweit noch alle über die jahre gesammelt, aber für was? wie lang ist es nötig einen kontoauszug aufzuheben?....auch autoversicherungen oder alte versicherungen hab ich in einen archiv-hefter, aber auch über jahre gesammelt...der hefter ist auch voll..wie lang ist sowas denn nötig aufzuheben?..und dann noch die telefonrechnungen die man ja auch monatlich bekommt...können die nicht eigentlich dann auch mal weg...wie macht ihr das denn? also ich erstick bald im papierkram*^^*
anonym
35 Jahre
» Eltern Guru
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Verfasst: 28.01.12, 13:30 Uhr
Kontoauszüge hab ich noch alle, werd ich auch aufheben, keine Ahnung, warum
Rechnungen hebe ich drei Jahre lang auf. Wenn was ist, die können das laufende Jahr und zwei Jahre zurück etwas nachfordern. Genauso mit alten Versicherungsunterlagen, sofern die Versicherung nicht mehr besteht.
Mein Versicherungsvertreter sagt man kann alte Versicherungsunterlagen ruhig wegschmeißen, gerade dann wenn man die Versicherung schon Jahre nicht mehr hat.
Kontoauszüge kann man nach 3 Jahren auch wegschmeißen, denn wozu sollte man die noch brauchen.
Rechnungen hebe ich nur solange auf, bis die Garantie erloschen ist.
Mietverträge wo man nicht mehr wohnt kann man auch nach 1-2 Jahren wegschmeißen.
Handyrechnung und so schmeiße ich weg sobald das vom Konto abgebucht wurde.
anonym
33 Jahre
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Verfasst: 28.01.12, 17:42 Uhr
ah ok.... gibt eben doch unterschiedliche ansichten, frag mich dann auch immer, wozu so lange aufheben...ich werde auf jedenfall auch unseren versicherungsspezi durchschauen lassen, was weg kann und bei den kontoauszügen auch mal auf der bank fragen...mir wirds echt zu viel....ja stimmt und telefinrechnungen könnten weg, sobald es bezahlt ist.... ´nen hefter mit rechnungen, wo garantie auf geräten ist haben wir auch, da sind dann auch die betriebsanleitungen mit drin...aber echt papierchaos ist das schon alles
[unbekannter Autor]
»
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Verfasst: 28.01.12, 17:54 Uhr
Alte Versicherungen kann man nach 1 Jahr wenn die neuen Versicherung greift ( also die 2. Jahresabbuch statt gefunden hat ) vernichten.
Private Kontoauszüge sollte man 3 Jahre aufbewahren ... außer Belege über Zahlungen an Handwerker ect. wenn man Hausbesitzer ist !!!
Das gleiche gilt bei Rechnungen von Handwerkern mit dem Bankbelegt dazu diese sollte man ca. 10 Jahre ( je nach Art der Reparatur ) aufbewahren wegen den Garantieansprüchen !!!
anonym
44 Jahre
» Eltern Guru
4859 Beiträge
Verfasst: 28.01.12, 17:55 Uhr
schrieb:Alte Versicherungen kann man nach 1 Jahr wenn die neuen Versicherung greift ( also die 2. Jahresabbuch statt gefunden hat ) vernichten.
Private Kontoauszüge sollte man 3 Jahre aufbewahren ... außer Belege über Zahlungen an Handwerker ect. wenn man Hausbesitzer ist !!!
Das gleiche gilt bei Rechnungen von Handwerkern mit dem Bankbelegt dazu diese sollte man ca. 10 Jahre ( je nach Art der Reparatur ) aufbewahren wegen den Garantieansprüchen !!!
Wieso steht Unbekannter autor in meinem Beitrag ???
anonym
33 Jahre
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Verfasst: 28.01.12, 19:22 Uhr
also rechnungen von wohnungsumbau haben wir alle in einen ordner... naja bankbeleg nicht immer dazu, da wir auch manchmal bar bezahlt haben...ect... reicht dann nicht auch so die rechnung als nachweis.... das sie bezahlt ist, wird ja dem handwerker klar sein, sonst würde er ja mahnungen schicken oder was vermerkt haben bei sich oder nicht...brauch ich da den kontoauszug dazu.,..na da kannsch ja durchsuchen wie ne wilde
anonym
44 Jahre
» Eltern Guru
4859 Beiträge
Verfasst: 28.01.12, 20:01 Uhr
mona-07 schrieb:also rechnungen von wohnungsumbau haben wir alle in einen ordner... naja bankbeleg nicht immer dazu, da wir auch manchmal bar bezahlt haben...ect... reicht dann nicht auch so die rechnung als nachweis.... das sie bezahlt ist, wird ja dem handwerker klar sein, sonst würde er ja mahnungen schicken oder was vermerkt haben bei sich oder nicht...brauch ich da den kontoauszug dazu.,..na da kannsch ja durchsuchen wie ne wilde
klar besser ist es mit Bankauszug .. aber wenn ich dann eben nicht also maximale aufhebzungsdauer auch bei Firmen ist 10 Jahre ... alles was älter uist muß Du nicht mehr aufheben !!!
Also ich schreibe mir immer das datum der Zahlung auf die jeweilige Rechnung dann kann ich alles wieder finden !!!
anonym
33 Jahre
Moderator
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Verfasst: 28.01.12, 20:21 Uhr
stimmt bezahlt am... schreibsch auch immer drauf.....
anonym
35 Jahre
» Eltern Guru
8565 Beiträge
Verfasst: 28.01.12, 20:32 Uhr
Da ich bei der Telekom arbeite und weiß, was da teilweise für Sch... da teilweise läuft, hebe ich Telefonrechnungen 3 Jahre lang auf
anonym
33 Jahre
Moderator
14156 Beiträge
Verfasst: 28.01.12, 20:54 Uhr
auch 3 jahre?..also heb ich die von 1999 nimmer auf...lol... gut..werde mich mal auf 3 jahre rückwirkend beschränken und kontoauszüge eben im karton aufm boden bringen..vll rechne ich dann im rentenalter mal nach, wenn ich langeweile habe..was ich bis dahin verdient habe und verpulvert habe
anonym
35 Jahre
» Eltern Guru
8565 Beiträge
Verfasst: 28.01.12, 20:56 Uhr
Die können rückwirkend für das laufende Jahr und zwei Jahre zurück was fordern.
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