mona-07 schrieb:ehrlich ich verstehe nur bahnhof.... was ist eigentlich, wenn ich jetzt nach der elternzeit wieder arbeiten gehe, mein chef muss mich ja 3 monate nehmen,was zählt denn da als arbeitslosenberechnung oder bekomme ich gar kein alg1 mehr?
Warum sollte dein Chef dich "nur" drei Monate nehmen? Will er dich dann kündigen?
Er bräuchte erst mal einen Grund um dich zu kündigen.
Dein Arbeitlosengeld würde dann danach berechnet was du vor deiner Elternzeit verdient hast.
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 11:56 Uhr
mh yve, ich bin schon auf der suche nach was neuen, für mich ist sein sohn eingetreten in die firma und ehrlich auf montage möchte selbst ich nicht, wenn ich 2 kinder zu hause habe und dann ist es mit den arbeitszeiten, ich weiß nicht wie wir es unter einen hut bringen können, habe schon hin und her überlegt.... wenn ich nichts finde und er mich weiterhin behalten will, dann geh ich auf montage, lieber als arbeitslos, aber ehrlich als mutter für die dauer ist es eben nichts
Ach Montage!?
Das würde ich glaube auch nicht machen (zumindest als Mama nicht)
...und hat er keine möglichkeit dich in der Umgebung einzusetzen?
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 12:05 Uhr
du da sieht es schlecht aus, klar haben wir auch in der umgebung arbeiten, aber die kann man ja meist nicht alleine machen, das heißt wir verlegen zu 80% fußbodenbelag und wenn er größeres objekt hat, dann gehts eben auf und davon.... wir waren ja immer nur 2-3 angestellte..... er hat auch einen laden..gardinen und ledersachen und polsterei, aber das ist nicht so viel, was da an aufträgen kommt, habe ja auch gardinen genäht, aber das ist mal ne woche ect. und den laden schmeißen, das macht er selber, da ja nicht alle paar minuten jemand kommt, da springt er wenn jemand kommt aus seinen büro und fertig..... er konnte mir ja damals bei marvins schwangerschaft keinen anderen platz anbieten ich war ab den ersten wochen der schwangerschaft schon zu hause, weil eben klebstoffe und schweres heben zum risiko gehörte, was er nicht verantworten wollte.....hinzu kommt das ich eine strecke von 40 km zur arbeit brauche......
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 12:07 Uhr
nicolsche schrieb:Ich muss ehrlich sagen ich verstehe das nicht...
Warum gibt es dann überhaupt den Hartz 4 Fall...komisch...!!
Denke, gibt viele, die trotz Überbrückungsgeld keine Arbeit finden (wollen), die dann eben das letzte Stück noch runter rutschen in Hartz4.
Das ist schon blöxxx
Wünsche dir viel Glück auf der suche nach neuer arbeit. Leicht wird es nicht!
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 12:09 Uhr
yve schrieb:Das ist schon blöxxx
Wünsche dir viel Glück auf der suche nach neuer arbeit. Leicht wird es nicht!
ja bissel ne blöde situation, aber wie gesagt, wenn er mich weiter nimmt, dann geh ich erst, wenn ich was anderes haben, solange beiße ich in den sauren apfel
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 17:23 Uhr
mona-07 schrieb:ehrlich ich verstehe nur bahnhof.... was ist eigentlich, wenn ich jetzt nach der elternzeit wieder arbeiten gehe, mein chef muss mich ja 3 monate nehmen,was zählt denn da als arbeitslosenberechnung oder bekomme ich gar kein alg1 mehr?
es Zählt zur berechnung das letzte Jahr ...
Z.B. dein Kind wird am 1.1.2010 - 3 Jahre und Du gehts nach der Elternzeit NICHt wieder in die alte Firma ... da Du im Jahre 2009 kein Lohn bekommen hast zählt 2008 da warst Du bei 3Jahre Elternzeit aber auch daheim ... also wird ein Tabellenbetrag ( saatlich festgelegt) genommen der als Grundlage dient ... von dem bekommst Du einen gewissen Prozentsatz und weil du Mama bist bekommst Du pro Kind noch mal X% zusätzlich zu dem Prozentsatz aus der Tabelle ...
Wie das nach den 3 Monaten Arbeit ist ... wahrscheinlich ähnlich da ja immer das letzte komplette Jahr zählt ...
ALG1 steht Dir auf jeden Fall für 1 Jahr zu !!!
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zuletzt am 07.10.09, 17:26 Uhr
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 18:02 Uhr
füe ein jahr, aber nicht nach meinem alten einkommen?
anonym
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Verfasst: 07.10.09, 18:10 Uhr
mona wen du länger wie 1 jahr in deiner firma gearbeitet hast wird die alg 1 zustehen und das wird die nach dem einkommen von deinem letzten lohn berechnet und wens zu wenig ist so wie bei mir quasi dan bekommste aufgestockt es sei den dein mann verdient soviel das ihr mit seinem einkommen leben könnt
anonym
44 Jahre
» Eltern Guru
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Verfasst: 07.10.09, 19:03 Uhr
knuffi1504 schrieb:mona wen du länger wie 1 jahr in deiner firma gearbeitet hast wird die alg 1 zustehen und das wird die nach dem einkommen von deinem letzten lohn berechnet und wens zu wenig ist so wie bei mir quasi dan bekommste aufgestockt es sei den dein mann verdient soviel das ihr mit seinem einkommen leben könnt
Ja aber
der Verdienst des Ehemannes ist bei ALG1 noch nicht relevant ... wenn Du länger als 1 Jahr vor der Elternzeit gearbeitet hast bei deinem letzten Arbeitgeber !!!
Erst bei Harz 4 ( also nach dem einen Jahr ALG1 ) ist der Lohnbescheid des Ehemannes relevant ...
anonym
33 Jahre
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Verfasst: 07.10.09, 19:26 Uhr
na soweit darf es nicht kommen, da lasse ich mir was anderes einfallen