Wer mich (uns) kennt, weis, dass ich eine Exfrau habe. Diese ist nun in diesem Sommer mit unserer gemeinsamen Tochter und ihrem neuen Ehemann in die Schweiz gezogen.
Wie ihr wisst, wenn man Unterhaltspflichtig ist muss man seine Einkommensituation darstellen.
Wie oft darf ein Anwalt oder das Familiengericht im Jahr nach dem Einkommen nachfragen? Ich bin mir hier nicht sicher ich glaube es war 1 oder 2 mal.
Danke
anonym
32 Jahre
» Eltern Guru
4450 Beiträge
Verfasst: 21.09.09, 13:06 Uhr
soweit ich weiss hat die Exfrau nur einmal das recht dazu...
Laut Jugendamt eben...
ABER du als Vater bist immer in der Pflicht dich zu melden, wenn es zu Veränderungen in deinem Gehalt kommt
anonym
45 Jahre
» Eltern Guru
10027 Beiträge
Verfasst: 21.09.09, 13:14 Uhr
kommst ja garnicht zur ruhe .
ich glaub nur 1-mal und wenn änderungen auftreten muste dich selber melden
anonym
33 Jahre
» Hosenscheisser
252 Beiträge
Verfasst: 21.09.09, 16:36 Uhr
Gericht darf glaube ich so oft es möchte.
Du musst auch Unterhalt zahlen,wenn das Kind im Ausland lebt?
JA darf einmal im Jahr
Bist du selbstständig?? Hast du einen Titel? Wohnst du zur Miete?
Du mußt dich melden, wenn dein Einkommen um einen bestimmten Prozentsatz angestiegen ist. Weiß aber nicht wie viel. Leider kannst du nur über nen Anwalt gehen, es seiden du hast eine gute Beraterin auf dem JA! Habe meist aber schlechte Erfahrungen bis auf zwei Ausnahmen.
Snake das ist ein Alimenten-Titel den man auf dem Jugenamt bekommt, wo festgelegt ist wieviel er zahlen muß.
Den gibt es dynamisch oder einfach! Bei den dynamischen erhöhen sich die Alimente z.B. alle 2 Jahre!
Bei uns sind die Titel auf gelben Blättern