Wenn sich fremde Personen auf meinen veröffentlichten Bildern befinden,
brauche ich unter Umständen eine Genehmigung, bzw. Einwilligung der
abgebildeten Personen
Wann ist keine Einwilligung nötig:
Eine Einwilligung von abgebildeten Personen im Hintergrund oder sonstwo
ist nicht erforderlich in folgenden Fällen
-Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
-Absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte
z.B. Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schuldirektor oder
Preisträger auf der Abschlussfeier, o.ä.
-Bilder von Versammlungen
z.B. Demo, Schulfest, Schuleinführung, Besuch in öffentlichen Einrichtungen
wie ZOO, Park , etc...Blick in den Zuschauerraum des Konzertsaals, usw.
Aber: Keine Verletzung berechtigter Interessen der Abgebildeten
z.B. der Schuldirektor bohrt bei der Abschlussfeier in der Nase,
Paparazzi - Fotos aus dem privaten Bereich, kompromittierende Bilder, etc
-die äußere Ansicht von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen,
Straßen oder Plätzen befinden, dürfen abgebildet werden (§ 59 UrhG, Panoramafreiheit)
Einschränkung: Die Bilder müssen von öffentlichem Grund aus angefertigt werden!!
Fazit: wenn ihr ein Bild in einem ZOO von von euren Kiddis macht und im Hintergrund
ein paar Leutz spazieren gehen...dann ist es -rein rechtlich gesehen- eine Aufnahme
an öffentlichem Grund und die Personen brauchen nicht entfernt zu werden
Wann ist eine Einwilligung notwendig:
Im Kindergarten, bzw. in Schulen mit Minderjährigen gilt eine andere Rechtsgrundlage:
Die Erlaubnis aller abgebildeten Personen muss eingeholt werden!!
-Bei Lehrern und Erziehern reicht eine pauschale Einwilligungserklärung
-Bei minderjährigen Schülern, bzw. Kindern in der KiTa brauchst du eine schriftliche!!!
Einwilligung der Eltern (Schutzbefohlenen-Gesetz)
-Genau so verhält es sich auch mit Fotos von Bekannten, Familienangehörigen oder Freunden, die mit ihren Kinder auf Besuch sind, bei einer Geburtstagsparty dabei sind, etc.
Ihr braucht auf jeden Fall eine Genehmigung, dass ihr die Bilder publizieren dürft,
andernfalls verstoßt ihr gegen das Schutzbefohlenengesetz und der Betreiber der Seite,
in diesem Fall unser Junikus, würde sich strafbar machen.
Bitte daher zukünftig auf diese Vorgaben achten!!
bei detaillierten Fragen bitte PN an mich
vlG Andreas
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet,
zuletzt am 21.03.09, 10:58 Uhr
und was ist wenn die zwei mal untereinander streit bekommen und dann ist aufeinmal nichts mehr Wahr und wenn brauch dann nicht der Jens die Einverständigung
anonym
42 Jahre
» Eltern Guru
3484 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:32 Uhr
mona-07 schrieb:
cityslicker schrieb:wenn eine Einwilligung vorliegt ist es ok
aber muss die dann nicht beim jens vorliegen?????????????
eigentlich nicht, denn falls es zu einer Klage kommen sollte, würde der Jens ja automatisch die Klage an den jeweiligen User weiterleiten.
Hier ein Depot mit Einwilligungen einzurichten würde den Rahmen sprengen und ist auch nicht unbedingt notwendig.
Jedoch spannend wird es nur, wenn Urheberrechte im Bezug auf copyright-geschützte Bilder geht...da haftet der jeweilige Betreiber der Webseite
anonym
35 Jahre
» Eltern Guru
8563 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:35 Uhr
Also ich finde es kein Problem, wenn man die anderen Kinder bzw. Personen, die auf dem Foto mit drauf sin, unkenntlich macht. Ist doch schnell geschehen und man ist auf der sicheren Seite.
anonym
33 Jahre
Moderator
14155 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:38 Uhr
klar würde es den rahmen sprengen, aber dann könnte jeder bahaupten, er darf es oder????????????????
dann sollten wir einen thread machen , wo jeder schreibt, das er das einverständins hat, damit wir bescheid wissen der wie sonst................ dann kann also doch jeder fremde kinder auf bildern hochladen, wenn er sagt er darf es........... ich finde es persönlich nicht gut
naja mit den bildern und den urheberrechten, da redet man sich ja den mund fusselig, wie oft landen wieder und wieder bilder von ebay hier drin oder auch andere, wo wir nie wissen, ob es geschützt ist oder nicht
anonym
30 Jahre
» Eltern Guru
2744 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:40 Uhr
mona-07 schrieb:klar würde es den rahmen sprengen, aber dann könnte jeder bahaupten, er darf es oder????????????????
dann sollten wir einen thread machen , wo jeder schreibt, das er das einverständins hat, damit wir bescheid wissen der wie sonst................ dann kann also doch jeder fremde kinder auf bildern hochladen, wenn er sagt er darf es........... ich finde es persönlich nicht gut
Ja, aber dann isses doch dem user selbst sein problem, denn er bekommt ja die klage
Verstehste mona
anonym
33 Jahre
Moderator
14155 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:41 Uhr
jo... aber wir hatten mal irgendwo ein gespräch, wo es eigentlich nicht erwünscht ist, also langsam müssen wir uns mal einig werden ich seh nicht mehr durch kann nicht jeder bei seinen eigenen kindern bleiben
anonym
30 Jahre
» Eltern Guru
2744 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:44 Uhr
Versteh dich schon mona, aber ich find so oft ist es gar nicht das im Forum, auf Bildern fremde Kinder zu sehen sind.
Ich glaub ganz so eng sollte man es nicht sehen, denn wir sind ja immer noch ne Elterseite und wie oft wird es vorkommen, das einer jemanden verklagt
anonym
33 Jahre
Moderator
14155 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:46 Uhr
nicht oft??????????? aber gleiches recht für alle, klar ist es eine elternseite, aber auch da gilt, bei geld hört die freundschaft aus... gut ich habe mich dazu geäussert, wenn ich es zu eng sehe, dann nur wegen dem schutz der kinder
anonym
42 Jahre
» Eltern Guru
3484 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:52 Uhr
so, hier mal - für alle, die es genau wissen wollen, ein Auszug aus dem StGB (Strafgesetzbuch)
Zitat:
Am 6. August 2004 trat der § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[8], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
* (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
anonym
30 Jahre
» Eltern Guru
2744 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:53 Uhr
Aber so wie ich das jetzt verstanden hab, sagt city ja, das nur der user selbst deswegen probleme bekommen kann
Also finde ich, man sollte drauf hinweisen, bei denen die es nicht wissen und dann is es jedem selbst überlassen!
Oder hab ich jetzt was mißverstanden?
anonym
42 Jahre
» Eltern Guru
3484 Beiträge
Verfasst: 21.03.09, 13:58 Uhr
jule81 schrieb:Aber so wie ich das jetzt verstanden hab, sagt city ja, das nur der user selbst deswegen probleme bekommen kann
Also finde ich, man sollte drauf hinweisen, bei denen die es nicht wissen und dann is es jedem selbst überlassen!
Oder hab ich jetzt was mißverstanden?
Richtig, die Haftung für das Fotomaterial liegt einzig und allein bei denjenigem, der die Fotos veröffentlicht
Es sei denn: der, der die Fotos veröffentlicht hat verlässt die Webseite, dann hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass alles beseitigt wird