> gibt es seit dem 01.01.2007
> man bekommt 67% vom bisherigem Nettoeinkommen
> es spielt keine Rolle was der Partner, des Antragstellers,
verdient
> es sind max. 1800 Euro und mind. 300 Euro
> zur Berechnung werden die letzten 12 Monate herangezogen.
Nachteile:
bestehen für Schichtarbeiter, da die Zuschläge für zum Bsp.
Sonntagsarbeit, Nachtarbeit usw. nicht berücksichtigt werden!
Vorteil:
besteht, wenn die Kinder kurz aufeinander kommen!
Denn die Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, sowie bei Erkrankungen schwangerschatfsbedingt werden grundsätzlich nicht mitgezählt.
Der Antrag muß rechtzeitig und schriftlich bei der Elterngeldstelle erfolgen.
Jedes Elternteil kann für sich einen Antragstellen.
Ein Elternteil kann aber höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Die Bezugsdauer kann aber auf 2 Jahre verlängert werden. Das Elterngeld von 12 Monaten wird dann halbiert.
Der andere Elternteil (meist der Mann) kann dann den 13. und 14. Monat beantragen.
Unterlagen:
Geburtsbescheinigung des Kindes
Einkommennachweis vor der Geburt
Krankenkassebescheinigung über das Mutterschaftsgeld
Bescheinigung bei evtl. Arbeitgeberzuschuss
Bescheinigung bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit
(bei Teilzeitarbeit sind nicht mehr als 30h in der Woche möglich)
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatl. um je 300 Euro pro weiteres Kind.
Bei Geschwistern unter 3 Jahren gibt es einen Geschwisterbonus. Er beträgt mind. 75 Euro im Monat.
Nur Alleinerziehende können volle 14 Monate Elterngeld erhalten.
Bedingung: Kind lebt alleine beim Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht.
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet,
zuletzt am 11.12.10, 15:13 Uhr
Sehr interessant, vielen dank. Das hilft mir super doll weiter.
anonym
33 Jahre
Moderator
14154 Beiträge
Verfasst: 07.05.08, 13:33 Uhr
also wollte nur mal sagen, das man nach dem ersten kind aber gleich wieder schwanger werden muss sonst siehts schlecht aus , um beim zweiten kind das geld nach berechnung des verdienstes zu erhalten......
nachteile: wenige möchten gleich noch ein kind... ein jahr ist einfach zu wenig, finde ich... beim ks sollte man ja mindest ein jahr warten um wieder ein kind zu bekommen, also auch da benachteiligung......
also frohes schaffen, die sich an die frist ein jahr halten wollen
Also ich kann sagen das es nicht von Vorteil ist 2 Kinder nacheinander zu bekommen . Jedenfalls nicht wenn ich 67% von meinen letzten Arbeitslohn haben will (oder wollte). 14 Jahre habe ich gearbeitet und dann im Juni 2006 mein Baby bekommen . Also habe ich Erziehungsgeld bekommen . Noch im Erziehungsurlaub wurde ich wieder schwanger . Nur wenn man vorher Erziehungsgeld bekommen hat dann kann ich hundert Jahre gearbeitet haben und würde immer noch keine 67% von meinem letzten Lohn sehen . Obwohl der kleine 2008 auf die Welt kam . Ich hätte zwischendurch erst wieder arbeiten gehen müssen , aber wohin mit meiner kleinen Tochter ????????? Also bekomme ich das Geld nicht , nur das normale wenige Elterngeld mit Kinderbonus (oder wie das heißt) und bin auch so mit meinen Kindern glücklich . Ungerecht ist es aber doch von der blöden von der Leyen (oder wie die sich nennt) .
mona-07 schrieb:also wollte nur mal sagen, das man nach dem ersten kind aber gleich wieder schwanger werden muss sonst siehts schlecht aus , um beim zweiten kind das geld nach berechnung des verdienstes zu erhalten......
nachteile: wenige möchten gleich noch ein kind... ein jahr ist einfach zu wenig, finde ich... beim ks sollte man ja mindest ein jahr warten um wieder ein kind zu bekommen, also auch da benachteiligung......
also frohes schaffen, die sich an die frist ein jahr halten wollen
Also, ich habe mal gehört wenn man schon Elterngeld bekommt (kein Erziehungsgeld) und dann das 2te Kind hinterher bekommt ,(kann aber auch nach 2 Jahren sein )wenn du noch in der Elternzeit bist ,dann werden die Jahre vor der Elternzeit berechnet.
anonym
33 Jahre
Moderator
14154 Beiträge
Verfasst: 23.05.08, 09:16 Uhr
kusben schrieb:
mona-07 schrieb:also wollte nur mal sagen, das man nach dem ersten kind aber gleich wieder schwanger werden muss sonst siehts schlecht aus , um beim zweiten kind das geld nach berechnung des verdienstes zu erhalten......
nachteile: wenige möchten gleich noch ein kind... ein jahr ist einfach zu wenig, finde ich... beim ks sollte man ja mindest ein jahr warten um wieder ein kind zu bekommen, also auch da benachteiligung......
also frohes schaffen, die sich an die frist ein jahr halten wollen
Also, ich habe mal gehört wenn man schon Elterngeld bekommt (kein Erziehungsgeld) und dann das 2te Kind hinterher bekommt ,(kann aber auch nach 2 Jahren sein )wenn du noch in der Elternzeit bist ,dann werden die Jahre vor der Elternzeit berechnet.
ja so kusben, wie du oben im ersten beitrag von dir beschrieben hast, gehts mir ja auch, 2005 marvin und 2007 mona, als ich schwanger geworden bin, wusste ich ja nichts von der neuen regelung, die war noch nicht gesetz, naja bin vrweg auch arbeiten paar jahre arbeiten gegangen, hätte ich das gewusst, wäre ich erst wieder ein jahr arbeiten gegangen.... naja zählen tut davor halt nix, aber die die nach der lehre ein jahr arbeiten und dann ein kind bekommen, sind da besser dran... naja ich finde die
gesetzgebung nur bedingt gut......
kusben schrieb:
mona-07 schrieb:also wollte nur mal sagen, das man nach dem ersten kind aber gleich wieder schwanger werden muss sonst siehts schlecht aus , um beim zweiten kind das geld nach berechnung des verdienstes zu erhalten......
nachteile: wenige möchten gleich noch ein kind... ein jahr ist einfach zu wenig, finde ich... beim ks sollte man ja mindest ein jahr warten um wieder ein kind zu bekommen, also auch da benachteiligung......
also frohes schaffen, die sich an die frist ein jahr halten wollen
Also, ich habe mal gehört wenn man schon Elterngeld bekommt (kein Erziehungsgeld) und dann das 2te Kind hinterher bekommt ,(kann aber auch nach 2 Jahren sein )wenn du noch in der Elternzeit bist ,dann werden die Jahre vor der Elternzeit berechnet.
ja so hatte ich das auch gehört, aber in wirklichkeit sieht es anders aus, meine freundin macht das eben gerade durch..... ihre kleine im märz 2007 geboren und nun bekommt sie das 2 kind und wird vorraussichtlich im juli/august 2008 da sein, ja ja leider reichte das irgendwie nicht.... weiß nicht genau wie die das rechnen, aber sie bekommt es nicht nochmal vom lohn angerechnet, laut ihrer aussage... sie hat mir das auch vorgrechnet, aber ehrlich weiß ich nicht mehr genau was ich da beachten muss
Mal ne ganz andere Frage zum Elterngeld...
Ich bekomme das nun seit Januar dieses Jahres und hab jetzt die Möglichkeit bekommen als Aushilfe zu arbeiten.Muss das ja dem Amt melden...muss ich da nur anrufen oder muss ich das schriftlich machen?wenn schriftlich,was muss da alles drin stehen?
hat da jemand Erfahrung???
anonym
33 Jahre
» Erwachsener
1504 Beiträge
Verfasst: 11.08.08, 16:26 Uhr
Also mir wäre es auch zu früh innerhalb eines Jahres das zweite Kind zu bekommen nur damit ich noch das gleiche Elterngeld bekomme wie beim ersten Kind.
Dann warte ich lieber noch etwas und gehe erstmal wieder arbeiten bevor wir an ein zweites Kind denken.
Aber ist ja Geschmackssache. Nur nacheinander hat mit Sicherheit auch Vorteile.
Aber Vorsicht beim Wechsel der Steuerklassen vor dem Bezug des Elterngeldes. Als ich schwanger war bin ich in Steuerklasse drei gegangen um mehr zu bekommen. Danach wurde gesagt wird nicht anerkannt. Es wurde mein Gehalt mit Steuerklasse vier berechnet.
Jetzt gibt es ein Urteil vom 01. August, weil zwei Frauen dagegen geklagt haben und der Steuerklassenwechsel muss anerkannt werden.
Habe heute beim Versorgungsamt angerufen und das Urteil gilt nur für die beiden Fälle, aber wenn mal beschlossen werden sollte das es allgemein gültig wird, dann kann ich bis zu vier Jahre nach Bescheid Ansprüche auf Neuberechnung stellen.
@ Kiba: Ruf doch einfach da an und frage nach was du angeben musst wenn du wieder arbeiten gehen willst.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet,
zuletzt am 11.08.08, 16:33 Uhr
Bitte nicht vergessen, dass dich das Elterngeld unter Umständen negativ !! auf eure Steuererklärung auswirken kann !!!! In meiner Mandantschaft kam es in diesem Jahr zu enorm hohen Steuernachzahlung - teilweise über 2.000 Euro- die sofort bezahlt werden müssen.
Bitte lasst daher eine Steuer-vorabprüfung machen, um zu überprüfen inwiefern ihr davon betoffen seid !!!
vlG Andreas
anonym
33 Jahre
» Erwachsener
1504 Beiträge
Verfasst: 12.08.08, 16:11 Uhr
cityslicker schrieb:STOOOOOOOOP, Ladys !!!!
Bitte nicht vergessen, dass dich das Elterngeld unter Umständen negativ !! auf eure Steuererklärung auswirken kann !!!! In meiner Mandantschaft kam es in diesem Jahr zu enorm hohen Steuernachzahlung - teilweise über 2.000 Euro- die sofort bezahlt werden müssen.
Bitte lasst daher eine Steuer-vorabprüfung machen, um zu überprüfen inwiefern ihr davon betoffen seid !!!
vlG Andreas
Ja das stimmt City, das sollte man besser vorher checken lassen.
Da ich ja das Glück habe unsere Steuern selber machen zu können, habe ich die auch Anfang des Jahres schon errechnet und haben die Steuererklärung dann lieber noch nicht abgegeben.
Ich hatte alleine durch das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld eine Progressionsbetrag von über 6.000 Euro, hätte ich mir das Elterngeld in einem Jahr auszahlen lassen, wäre es noch mehr.
lg Nadine
anonym
31 Jahre
» Eltern Guru
11130 Beiträge
Verfasst: 12.08.08, 17:30 Uhr
cityslicker schrieb:STOOOOOOOOP, Ladys !!!!
Bitte nicht vergessen, dass dich das Elterngeld unter Umständen negativ !! auf eure Steuererklärung auswirken kann !!!! In meiner Mandantschaft kam es in diesem Jahr zu enorm hohen Steuernachzahlung - teilweise über 2.000 Euro- die sofort bezahlt werden müssen.
Bitte lasst daher eine Steuer-vorabprüfung machen, um zu überprüfen inwiefern ihr davon betoffen seid !!!
vlG Andreas
Ich bekomme es für Jenna ja nicht...hab ja Erziehungsgeld bekommen....aber das hab ich auch so gehört wie Du sagst City
hab da mal ne frage:
ich bekomme ja in den nächsten tagen das baby und wollte mal fragen,wo ich mir den antrag für das elterngeld holen kann und dann wollte ich noch wissen,wie lange die bearbeitungszeit dauert,bis es bewilligt wird!!!
könnte mir die unterlagen dann ja auch schon holen und soweit es geht ausfüllen!!!!
hab da mal ne frage:
ich bekomme ja in den nächsten tagen das baby und wollte mal fragen,wo ich mir den antrag für das elterngeld holen kann und dann wollte ich noch wissen,wie lange die bearbeitungszeit dauert,bis es bewilligt wird!!!
könnte mir die unterlagen dann ja auch schon holen und soweit es geht ausfüllen!!!!
danke im vorraus!!!
sorry hab mich verlesen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet,
zuletzt am 25.11.08, 19:44 Uhr